Im vollbesetzten ehemaligen „Heizkraftwerk“ der RWTH Aachen sprach der Bonner Philosoph und Theologe Hartmut Kreß über die Menschenwürde und das Grundrecht auf Selbstbestimmung.
Kreß begann seine Ausführungen mit dem Hinweis auf den Anfang des deutschen Grundgesetzes. Artikel 1 bzw. Artikel 2 Absatz 1 sprächen genau die beiden Begriffe an, die Immanuel Kant (1724–1804) im Bezug auf die Würde des Menschen geprägt hatte und aus denen er den menschlichen Sonderstatus ableitete: Freiheit und Selbstbestimmung. Ganz bewusst sei diese Definition der Menschenwürde nach dem Zweiten Weltkrieg 1949 an die Spitze des Grundgesetzes gestellt worden. Ein rechtsgeschichtliches Novum, geschützt durch die Ewigkeitsgarantie. „Menschenwürde ist Errungenschaft der Neuzeit“ weiterlesen